Die Berufung der Klägerin gegen das am 04.11.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn -
Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Gegenstandswert für die Berufungsinstanz wird auf 13.786,99 € festgesetzt.
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