1. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25.3.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - Az.:
Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird zugelassen.
5. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 20.000 € festgesetzt.
A. Die Parteien streiten darum, ob die Beklagte verpflichtet ist, wegen eines Schadenfalls vom 15.6.2008 Versicherungsleistungen zu erbringen.
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