OLG Saarbrücken - Urteil vom 15.03.2017
5 U 20/16
Normen:
VVG § 28;
Fundstellen:
NJW-RR 2017, 1379
VersR 2018, 873
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 21.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 142/14

Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers wegen Vorlage fingierter Rechnungen

OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.03.2017 - Aktenzeichen 5 U 20/16

DRsp Nr. 2017/11288

Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers wegen Vorlage fingierter Rechnungen

Leistungsfreiheit des Versicherers wegen arglistiger Täuschung des Versicherungsnehmers bei der Schadensermittlung - hier durch Vorlage fingierter Rechnungen - in der Gebäudeversicherung kann gemäß § 242 BGB ausnahmsweise auch nur teilweise eintreten, wenn der Versicherer durch schuldhafte unberechtigte Leistungsverweigerung - hier einer Abschlagszahlung nach § 16 Nr. 1a AFB 87 - ebenfalls schuldhaft gegen Vertragspflichten verstoßen hat. In solchen Fällen soll der vertragswidrig handelnde Versicherer nicht besser stehen als der sich vertragsmäßig verhaltende Versicherer, der die fälligen Entschädigungsleistungen - hier in Form rechtzeitiger Abschlagszahlungen - erbracht hat und nicht zurückverlangen kann. Aus diesem Grund kann der Versicherer im Einzelfall zur Zahlung der vertragswidrig zurückbehaltenen Entschädigungsleistung verpflichtet bleiben. Dies gilt umso mehr, als er den Versicherungsnehmer durch die vertragswidrige Zurückbehaltung von Entschädigungsleistungen erst in eine wirtschaftliche Zwangslage gebracht haben kann, die Ursache der arglistigen Täuschung gewesen sein kann.

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 21.03.2016 - 14 O 142/14 - wie folgt abgeändert: