BGH - Urteil vom 04.12.1974
IV ZR 208/72
Normen:
VVG § 12 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BGHZ 65, 1
MDR 1975, 562
NJW 1975, 874
VersR 1975, 438

Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflichtversicherers gegenüber dem aus übergegangenem Recht vorgehenden Träger der Sozialversicherung wegen Versäumung der Klagefrist durch den Versicherungsnehmer

BGH, Urteil vom 04.12.1974 - Aktenzeichen IV ZR 208/72

DRsp Nr. 1994/5548

Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflichtversicherers gegenüber dem aus übergegangenem Recht vorgehenden Träger der Sozialversicherung wegen Versäumung der Klagefrist durch den Versicherungsnehmer

1. Seit dem Inkrafttreten des Pflichtversicherungsgesetzes kann ein Sozialversicherungsträger unbeschadet der Regelung des § 12 Abs. 3 VVG gegen den Haftpflichtversicherer auf Ersatz des Schadens klagen. Seiner Klage kann der Haftpflichtversicherer nicht entgegenhalten, daß er seinem Versicherungsnehmer gegenüber auf Grund des § 12 Abs. 3 VVG leistungsfrei geworden ist. 2. Der Haftpflichtversicherer haftet nur dann nicht, wenn das Versicherungsverhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer aus materiellen Gründen notleidend ist. Das ist vom angerufenen Gericht zu überprüfen.

Normenkette:

VVG § 12 Abs. 3 ;

Hinweise: