OLG Nürnberg - Urteil vom 22.04.1999
8 U 4173/98
Normen:
VVG §§ 23 25 ;
Fundstellen:
VersR 2000, 46
r+s 2001, 52
Vorinstanzen:
LG Regensburg, - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 1764/98

Leistungsfreiheit des Vericherers durch Gefahrerhöhung: Epilepsie infolge Schlafentzug oder Alkoholkonsum

OLG Nürnberg, Urteil vom 22.04.1999 - Aktenzeichen 8 U 4173/98

DRsp Nr. 1999/7278

Leistungsfreiheit des Vericherers durch Gefahrerhöhung: Epilepsie infolge Schlafentzug oder Alkoholkonsum

»Eine durch äußere Umstände wie Schlafentzug oder Alkoholkonsum ausgelöste Epilepsie stellt nur dann eine zur Leistungsfreiheit führende Gefahrerhöhung i.S.v. § 23 Abs. 1 VVG dar, wenn wiederholte Fahrten des Versicherungsnehmers in Kenntnis des seine Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Umstandes vorgenommen werden. Der für die Gefahrerhöhung erforderliche Dauerzustand kann nicht schon bei zwei aufeinanderfolgenden Fahrten des Versicherungsnehmers angenommen werden.«

Normenkette:

VVG §§ 23 25 ;

Tatbestand:

Der Kläger war Halter des Pkw VW Passat, amtliches Kennzeichen, das bei der Beklagten haftpflicht- und kaskoversichert war. Mit diesem Fahrzeug verursachte er am 16.11.1996 einen Verkehrsunfall, der durch einen epileptischen Anfall des Klägers ausgelöst wurde.

Er begehrt nunmehr von der Beklagten Versicherungsschutz.

Dem Kläger war bereits vor dem Jahre 1984 die Fahrerlaubnis wegen Epilepsie entzogen worden. Im Jahre 1984 erhielt er wieder die Fahrerlaubnis, nachdem er über 7 Jahre unfallfrei geblieben war.