Der Kläger war Halter des Pkw VW Passat, amtliches Kennzeichen, das bei der Beklagten haftpflicht- und kaskoversichert war. Mit diesem Fahrzeug verursachte er am 16.11.1996 einen Verkehrsunfall, der durch einen epileptischen Anfall des Klägers ausgelöst wurde.
Er begehrt nunmehr von der Beklagten Versicherungsschutz.
Dem Kläger war bereits vor dem Jahre 1984 die Fahrerlaubnis wegen Epilepsie entzogen worden. Im Jahre 1984 erhielt er wieder die Fahrerlaubnis, nachdem er über 7 Jahre unfallfrei geblieben war.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|