BGH - Urteil vom 20.01.1971
VI ZR 42/69
Normen:
AKB § 10 Nr. 1, § 3 Nr. 3 ; PflVG § 3 Nr. 9 ; VVG §§ 158i, 158c Abs. 3 ;
Fundstellen:
BGHZ 55, 281
DAR 1971, 157
NJW 1971, 937
VRS 40, 401
VersR 1971, 429

Leistungsfreiheit des Versicherers bei Nichtzahlung der Erstprämie bei Eintritt des Versicherungsfalls

BGH, Urteil vom 20.01.1971 - Aktenzeichen VI ZR 42/69

DRsp Nr. 1994/5771

Leistungsfreiheit des Versicherers bei Nichtzahlung der Erstprämie bei Eintritt des Versicherungsfalls

1. Ist die Erstprämie bei Eintritt des Versicherungsfalls noch nicht gezahlt, dann ist der Versicherer auch gegenüber dem mitversicherten Fahrer von der Verpflichtung zur Leistung frei und zum Rückgriff berechtigt. 2. Der § 158i VVG findet bei Verletzung der Prämienzahlungspflicht keine Anwendung. Für den Schadensersatzanspruch, der dem mitversicherten Fahrer gegen den Versicherungsnehmer (Arbeitgeber) wegen Nichtzahlung der Prämie zusteht, besteht kein Versicherungsschutz.

Normenkette:

AKB § 10 Nr. 1, § 3 Nr. 3 ; PflVG § 3 Nr. 9 ; VVG §§ 158i, 158c Abs. 3 ;

Hinweise: