BGH - Urteil vom 08.03.1962
II ZR 77/60
Normen:
VVG §§ 23, 24, 25 ;
Fundstellen:
VersR 1962, 368

Leistungsfreiheit des Versicherers wegen nachträglicher Gefahrerhöhung

BGH, Urteil vom 08.03.1962 - Aktenzeichen II ZR 77/60

DRsp Nr. 1994/6306

Leistungsfreiheit des Versicherers wegen nachträglicher Gefahrerhöhung

Hat der Versicherer erst nach Eintritt des Versicherungsfalles von einer Gefahrerhöhung Kenntnis erhalten, so hängt seine Leistungsfreiheit nicht von einer Kündigung des Versicherungsvertrages ab.

Normenkette:

VVG §§ 23, 24, 25 ;

Hinweise:

So auch OLG. Nürnberg v. 9.11.1964, VersR 1965, 150.

Fundstellen
VersR 1962, 368