Die Klägerin verlangt von der Beklagten, bei der die in Konkurs gefallene U. GmbH & Co KG eine Haftpflichtversicherung genommen hat, eine Entschädigungszahlung. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) zugrunde.
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