LG Aachen - 07.01.1999 (2 S 340/98) - DRsp Nr. 1999/10066
LG Aachen, vom 07.01.1999 - Aktenzeichen 2 S 340/98
DRsp Nr. 1999/10066
1. Wird nur eine bessere Notreparatur ausgeführt, ist das Integritätsinteresse für eine - unvernünftig im wirtschaftlichen Sinne - Reparatur innerhalb der 130 % Grenze nicht nachgewiesen. 2. Dem Haftpflichtversicherer ist eine Frist zur Regulierung der Schadensersatzansprüche von vier Wochen einzuräumen.