LG Aachen - Urteil vom 14.10.1992 (7 S 257/92) - DRsp Nr. 1994/14176
LG Aachen, Urteil vom 14.10.1992 - Aktenzeichen 7 S 257/92
DRsp Nr. 1994/14176
Der Geschädigte ist im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht gehalten, sein Fahrzeug so günstig wie möglich zu verkaufen. Er verstößt gegen die Schadenminderungspflicht, wenn er sein Fahrzeug voreilig verwertet und deshalb ein günstigeres Angebot des Versicherers nicht annehmen kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn er das Fahrzeug veräußert, bevor er das Gutachten dem Versicherer übersendet.