LG Amberg - Beschluß vom 16.08.1995 (1 Qs 106/95) - DRsp Nr. 1996/4065
LG Amberg, Beschluß vom 16.08.1995 - Aktenzeichen 1 Qs 106/95
DRsp Nr. 1996/4065
Ist im Strafbefehl kein Ausspruch über die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Festsetzung einer Fahrerlaubnissperre enthalten, enthalten, ist die Nachholung solchen Ausspruchs im Wege der Berichtigung nach Erlaß des Strafbefehls unzulässig.