LG Ansbach - 16.09.1994 (1 S 155/94) - DRsp Nr. 1996/3832
LG Ansbach, vom 16.09.1994 - Aktenzeichen 1 S 155/94
DRsp Nr. 1996/3832
Fährt der Versicherungsnehmer beim rückwärtigen Ausparken aus einer Parklücke mit dem Zugfahrzeug gegen seinen eigenen sich quer stellenden Anhänger, so handelt es sich um einen nicht versicherten Betriebsschaden.