LG Bayreuth - Urteil vom 25.06.1983 (2 O 11/83) - DRsp Nr. 1994/14281
LG Bayreuth, Urteil vom 25.06.1983 - Aktenzeichen 2 O 11/83
DRsp Nr. 1994/14281
Der Versuch des Fahrzeugführers, während der Fahrt eine in den Fußraum des Kfz hinuntergefallene Tonbandkassette mit dem rechten Arm aufzuheben, begründet, wenn es dadurch zu einem Unfall kommt, jedenfalls bei unter den örtlichen Verhätlnissen überhöhten Geschwindigkeit den Vorwurf grober Fahrlässigkeit.