LG Bochum - 19.01.1990 (5 S 469/89) - DRsp Nr. 1994/14356
LG Bochum, vom 19.01.1990 - Aktenzeichen 5 S 469/89
DRsp Nr. 1994/14356
Ist ein Kfz-Unfallschaden ordnungsgemäß repariert worden, z. B. in einer Fachwerkstatt, können der Schädiger und sein Haftpflichtversicherer vom Geschädigten die Vorlage der Reparaturrechnung verlangen. Bis dieser Anspruch erfüllt und eine angemessene Prüfungsfrist abgelanfen ist, besteht ein Leistungsverweigerungsrecht hinsichtlich der Schadenregulierung.