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Rechtsprechung
1980
Sonstige
Sonstige
LG
LG Dortmund
LG Dortmund - Beschluß vom 03.10.1980
14 (IX) Qs 307/80
Normen:
StGB
§
69a
Abs.
7
;
Fundstellen:
DAR 1981, 28
LG Dortmund - Beschluß vom 03.10.1980 (14 (IX) Qs 307/80) - DRsp Nr. 1994/14448
LG Dortmund,
Beschluß
vom 03.10.1980
- Aktenzeichen 14 (IX) Qs 307/80
DRsp Nr. 1994/14448
Die Abkürzung der Sperrfrist ist auch bei Teilnehmern am Kurs nach Modell "Mainz 77" die Ausnahme.
Normenkette:
StGB
§
69a
Abs.
7
;
Fundstellen
DAR 1981, 28
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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