LG Düsseldorf - 16.09.1982 (11 O 205/82) - DRsp Nr. 1994/14487
LG Düsseldorf, vom 16.09.1982 - Aktenzeichen 11 O 205/82
DRsp Nr. 1994/14487
Auch soweit in Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Begriff der Familienangehörigen verwendet wird, gehören Lebensgefährten nicht dazu. (Hier für AVB in der Reisegepäckversicherung). Würde man den Versicherungsschutz auch auf die Partner einer eheähnlichen Beziehung ausdehnen, so würde sich für die Versicherung ein nicht kalkulierbares Versicherungsrisiko ergeben.