LG Düsseldorf - Urteil vom 16.06.1994
11 O 316/93
Normen:
AKB § 12 Abs. 1 Id; VVG §§ 62, 63 ;
Fundstellen:
r+s 1995, 7

LG Düsseldorf - Urteil vom 16.06.1994 (11 O 316/93) - DRsp Nr. 1995/9596

LG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.1994 - Aktenzeichen 11 O 316/93

DRsp Nr. 1995/9596

Wenn der Fahrer des versicherten Kfz - hier: eines Pkw VW-Cabrio - beim Befahren einer Bundesstraße mit einer Geschwindigkeit von ca. 90 km/h geglaubt hat, plötzlich abbremsen zu dürfen, um einen Hasen nicht zu überfahren, der in einer Kurve plötzlich über die Fahrbahn gelaufen ist, und wenn das Kfz aufgrund des Bremsmanövers von der Straße abgekommen und in ein tiefer gelegenes Feld gestürzt ist und dabei einen Totalschaden erlitten hat, ist der Schaden an dem Kfz nicht nach §§ 62 Abs. 1 S. 1, 63 Abs. 1 S. 1 VVG als Rettungskosten zu ersetzen.

Normenkette:

AKB § 12 Abs. 1 Id; VVG §§ 62, 63 ;
Fundstellen
r+s 1995, 7