LG Duisburg - Urteil vom 25.01.1996
22 S 310/95
Normen:
AKB §§ 10, 2 Abs. 2c ; VVG § 6 Abs. 1, Abs. 2 ;
Fundstellen:
r+s 1996, 254

LG Duisburg - Urteil vom 25.01.1996 (22 S 310/95) - DRsp Nr. 1996/29870

LG Duisburg, Urteil vom 25.01.1996 - Aktenzeichen 22 S 310/95

DRsp Nr. 1996/29870

Weiß der Versicherungsnehmer, daß einer seiner Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und mußte er damit rechnen, daß sich der Fahrer über das Verbot, mit einem Firmenfahrzeug zu fahren, hinwegsetzen und sich Zugang zu dem Fahrzeug verschaffen würde, ist der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer wegen Obliegenheitsverletzung leistungsfrei, wenn der auf einer Baustelle eingesetzte Fahrer mit dem dort befindlichen Fahrzeug einen Unfall verursacht.

Normenkette:

AKB §§ 10, 2 Abs. 2c ; VVG § 6 Abs. 1, Abs. 2 ;
Fundstellen
r+s 1996, 254