LG Flensburg - Beschluß vom 11.10.1978
1 Qs 176/78
Normen:
StPO § 44 ;
Fundstellen:
DAR 1979, 78

LG Flensburg - Beschluß vom 11.10.1978 (1 Qs 176/78) - DRsp Nr. 1994/14529

LG Flensburg, Beschluß vom 11.10.1978 - Aktenzeichen 1 Qs 176/78

DRsp Nr. 1994/14529

Dem Beschuldigten ist Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn sein Antrag so rechtzeitig vor Fristablauf bei der unzuständigen Behörde eingegangen ist, daß diese ihn noch hätte auf ihre Unzuständigkeit aufmerksam machen können, damit der Fehler noch innerhalb der Frist hätte behoben werden können.

Normenkette:

StPO § 44 ;
Fundstellen
DAR 1979, 78