LG Frankfurt/Main - Urteil vom 22.06.1983
2/1 S 59/83
Normen:
BGB §§ 823, 859 Abs. 3;
Fundstellen:
DAR 1984, 25
NJW 1984, 183

LG Frankfurt/Main - Urteil vom 22.06.1983 (2/1 S 59/83) - DRsp Nr. 1994/14571

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 22.06.1983 - Aktenzeichen 2/1 S 59/83

DRsp Nr. 1994/14571

1. Der Besitzer eines Parkplatzes kann sich sofort nach Entziehung des Besitzes durch Abschleppen des rechtswidrig abgestellten Fahrzeuges wieder des Besitzes bemächtigen. 2. "Sofort" ist dahin auszulegen, daß die Besitzkehr so schnell wie nach objektiven Maßstäben möglich zu erfolgen habe, ohne Rücksicht auf die subjektive Kenntnis der Entziehung. 3. Eine Entsetzung des Besitzstörers "noch am gleichen Abend", aber auch "noch am folgenden Tag" ist als in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Besitzstörung und damit als "sofort" anzusehen.

Normenkette:

BGB §§ 823, 859 Abs. 3;
Fundstellen
DAR 1984, 25
NJW 1984, 183