LG Freiburg - 09.10.1996 (6 O 154/96) - DRsp Nr. 1998/1480
LG Freiburg, vom 09.10.1996 - Aktenzeichen 6 O 154/96
DRsp Nr. 1998/1480
1. Fragt der Versicherer in der Schadenanzeige "lediglich" nach dem Kilometerstand des Kfz, so ist keinesfalls der Stand laut Tacho gemeint.2. Für jeden verständigen Versicherungsnehmer kann keinerlei Zweifel daran bestehen, daß mit der in dem Formular gestellten Frage zu dem versicherten Fahrzeug der Gesamt-Kilometerstand, also die Gesamtlaufleistung erfragt wird.