LG Freiburg - Urteil vom 03.08.1982 (9 S 76/82) - DRsp Nr. 1994/14599
LG Freiburg, Urteil vom 03.08.1982 - Aktenzeichen 9 S 76/82
DRsp Nr. 1994/14599
Sichert der Händler beim Kauf eines gebrauchten Kfz zu, daß dieses "fahrbereit" ist, so bedeutet das, daß das Fahrzeug keine Mängel hat, die die Betriebs- und Verkehrssicherheit beeinträchtigen oder die Gefahr in sich bergen, daß das Fahrzeug alsbald betriebsunfähig wird.