LG Freiburg - Urteil vom 17.01.1985 (3 S 192/84) - DRsp Nr. 1994/14596
LG Freiburg, Urteil vom 17.01.1985 - Aktenzeichen 3 S 192/84
DRsp Nr. 1994/14596
Der Geschädigte, der Abrechnung auf Totalschadenbasis akzeptiert, begibt sich dadurch nicht des Rechts, bei später durchgeführter Reparatur die höheren Reparaturkosten zu verlangen, sofern diese den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 % überschreiten.