LG Gießen - Urteil vom 30.06.1983
2 O 796/82
Normen:
BGB § 844 Abs.1;
Fundstellen:
DAR 1984, 151
DRsp I(147)215d
ES Kfz-Schaden M-1/16

LG Gießen - Urteil vom 30.06.1983 (2 O 796/82) - DRsp Nr. 1992/11120

LG Gießen, Urteil vom 30.06.1983 - Aktenzeichen 2 O 796/82

DRsp Nr. 1992/11120

Aufwendungen für die Überführung des Leichnams eines in der Bundesrepublik Deutschland verunglückten türkischen Gastarbeiters in die Türkei als Kosten einer standesgemäßen Beerdigung.

Normenkette:

BGB § 844 Abs.1;

Gründe:

"... Zu den von den Bekl. in vollem Umfang zu ersetzenden Beerdigungskosten gehören auch die Kosten für die Überführung des Leichnams [des tödlich verunglückten türkischen Gastarbeiters] in die Türkei unter der Voraussetzung, daß sie zu einer standesmäßigen Beerdigung gehörten, was die Bekl. mit der Erwägung in Abrede stellen, daß eine Beisetzung des Verstorbenen in Deutschland angemessen gewesen wäre. Dem kann das Gericht nicht folgen.