Hinweis:
Die vom LG angesprochene kontroverse Rechtsprechung ist vorstehend unter ES Kfz-Schaden H-2/18, 20, 22, 26 wiedergegeben; ergänzend sind zu erwähnen:
OLG Hamm (Urteil - 20 U 85/88 - 1.2.1989, in ZfS 1989, 204, mit klarstellendem Hinweis in ZfS 1989, 244) und LG Münster (Urteil - 8 S 292/89 - 29.3.1990, in ZfS 1990, 267), die wie das LG Göttingen den Restwert anrechnen.
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