LG Hanau - Urteil vom 25.10.1983 (2 S 312/83) - DRsp Nr. 1994/14705
LG Hanau, Urteil vom 25.10.1983 - Aktenzeichen 2 S 312/83
DRsp Nr. 1994/14705
Die Grundsätze der gefahrenbereichbezogenen Umkehr der Darlegungs- und Beweislast können dann keine Anwendung finden, wenn der Autofahrer sein Fahrzeug selbst in die Waschanlage eingefahren und vor allem die Antennenanlage seines Pkw selbst eingezogen und umgelegt hat.