LG Hannover - 27.03.1985 (16 S 392/84) - DRsp Nr. 1994/14736
LG Hannover, vom 27.03.1985 - Aktenzeichen 16 S 392/84
DRsp Nr. 1994/14736
Wird die Deckungssumme erreicht oder überschritten, so ist der Rechtsschutzversicherer gehalten, auf ihn übergegangene Ansprüche tatsächlich zu verwirklichen, damit seine Eintrittspflicht möglichst lange erhalten bleibt.