Anmelden
Passwort vergessen?
Benutzername vergessen?
Verkehrsstrafrecht Online
Verkehrsstrafrecht Online
Menü
Lizenziertes Produkt
×
Anmelden
Passwort vergessen?
Benutzername vergessen?
Handbuch
Unfallregulierung in Europa
Lexika
Arbeitshilfen
Archiv
Rechtsprechung
Gesetze
Spezialreporte
Handy am Steuer
Informationsanspruch im Bußgeldverfahren
Autoren
Autorenverzeichnis
Autorenverzeichnis Ausland
Handbuch
Unfallregulierung in Europa
Lexika
Arbeitshilfen
Archiv
Rechtsprechung
Gesetze
Spezialreporte
Handy am Steuer
Informationsanspruch im Bußgeldverfahren
Autoren
Autorenverzeichnis
Autorenverzeichnis Ausland
Rechtsprechung
1983
Sonstige
Sonstige
LG
LG Hannover
LG Hannover - Beschluß vom 26.05.1983
48 Qs OWi 159/83
Normen:
StPO
§
44
;
Fundstellen:
VRS 65, 444
LG Hannover - Beschluß vom 26.05.1983 (48 Qs OWi 159/83) - DRsp Nr. 1994/14738
LG Hannover,
Beschluß
vom 26.05.1983
- Aktenzeichen 48 Qs OWi 159/83
DRsp Nr. 1994/14738
Der Betroffene darf darauf vertrauen, daß sein Verteidiger rechtzeitig von der Zustellung des Bußgeldbescheides Nachricht erhält.
Normenkette:
StPO
§
44
;
Hinweise:
gleichgültige Zustellung: LG Aschaffenburg (Qs 382/76) DAR 1977,
80
.
Fundstellen
VRS 65, 444
© copyright - Deubner Verlag, Köln
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Verkehrsstrafrecht Online" abrufen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
Jetzt 14 Tage kostenlos testen!
Login für Abonnenten
×
Verkehrsstrafrecht Online
Verkehrsstrafrecht Online
Bestellformular
Online-Portal
Bezugszeitraum: 12 Monate
Angebotspreis zum Start des Portals: 198,00 € pro Monat zzgl. USt
14-Tage-Gratis-Test
Kanzlei
Anrede*
Herr
Frau
Vor.-/Nachname*
Str., Hausnr.*
PLZ, Ort*
E-Mail*
Ich akzeptiere die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an steuer- und rechtsberatende Berufe, freie Berufe, öffentliche Betriebe und Verwaltungen, sowie Unternehmen und ist zur Nutzung in der beruflichen, selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit bestimmt.
Bestellen