LG Hannover - Urteil vom 24.06.1992
11 S 42/92
Fundstellen:
r+s 1993, 22

LG Hannover - Urteil vom 24.06.1992 (11 S 42/92) - DRsp Nr. 1994/14715

LG Hannover, Urteil vom 24.06.1992 - Aktenzeichen 11 S 42/92

DRsp Nr. 1994/14715

1. "Wahrnehmung rechtlicher Interessen" gem. den ARB umfaßt sowohl die Geltendmachung als auch die Abwehr von Ansprüchen. 2. Im Rahmen des Rechtsschutzes gem. § 29 ARB hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer (Vermieter) für die Abwehr einer Schadenersatzklage des Mieters wegen nicht rechtzeitiger Mitteilung des Wegfalls des Eigenbedarfs nach Eigenbedarfskündigung Versicherungsschutz zu gewähren. 3. "Vorsätzliche Verursachung des Versicherungsfalles" gem. § 4 Abs. 2 a ARB liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer zumindest billigend in Kauf nimmt, daß sein vorsätzlicher Rechtsverstoß nach der Lebenserfahrung und dem gewöhnlichen Lauf der Dinge Rechtskosten und damit eine Belastung des Rechtsschutzversicherers auslösen kann.

Fundstellen
r+s 1993, 22