LG Hechingen - Urteil vom 27.03.1985
2 O 382/84
Normen:
BGB § 249 ; ZPO § 91 ;
Fundstellen:
VersR 1986, 350

LG Hechingen - Urteil vom 27.03.1985 (2 O 382/84) - DRsp Nr. 1994/14751

LG Hechingen, Urteil vom 27.03.1985 - Aktenzeichen 2 O 382/84

DRsp Nr. 1994/14751

1. Die vorprozessuale Einholung eines ärztlichen Sachverständigengutachtens kann zur Rechtsverfolgung erforderlich sein, wenn zur Beurteilung der Erfolgsaussicht der Klage schwierige medizinische Fragen zu klären sind. In einem solchen Fall sind die Gutachterkosten erstattungsfähig. 2. Ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch, der sich auf Privatgutachterkosten bezieht, kann grundsätzlich auch dann klageweise geltend gemacht werden, wenn das Ziel der Erstattung auch im Kostenfestsetzungsverfahren zu erreichen ist.

Normenkette:

BGB § 249 ; ZPO § 91 ;
Fundstellen
VersR 1986, 350