LG Hildesheim - 17.07.1984 (3 O 207/84) - DRsp Nr. 1994/14786
LG Hildesheim, vom 17.07.1984 - Aktenzeichen 3 O 207/84
DRsp Nr. 1994/14786
Unfälle bei einer Wertungsprüfung zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit im Rahmen einer Rallye sind nach § 4 Abs. 4 AUB von der Versicherung ausgeschlossen.§ 4 Abs. 4 AUB ist so klar und eindeutig gefaßt, daß ein Irrtum des Versicherten infolge anderslautender Auskünfte des Agenten ohne ein die Erfüllungshaftung beseitigendes erhebliches Eigenverschulden nicht entstehen kann.