LG Hildesheim - Urteil vom 14.03.1985
1 S 189/84
Normen:
BGB § 823 ;
Fundstellen:
r+s 1985, 174

LG Hildesheim - Urteil vom 14.03.1985 (1 S 189/84) - DRsp Nr. 1994/14785

LG Hildesheim, Urteil vom 14.03.1985 - Aktenzeichen 1 S 189/84

DRsp Nr. 1994/14785

Wenn ein 6jähriges Kind im Sichtbereich des Aufsichtspflichtigen spielt und dabei gelegentlich überwacht werden kann, hat der Aufsichtspflichtige seiner Pflicht genügt. Der Vorrang des Straßenverkehrs kann nicht so weit gehen, daß ihm die gedeihliche Entwicklung der Kinder - zu der auch eine begrenzte Loslösung von den Eltern gehört - untergeordnet wird.

Normenkette:

BGB § 823 ;
Fundstellen
r+s 1985, 174