LG Itzehoe - Urteil vom 05.08.1983
2 Ns 244/82 IV
Normen:
StVG § 21 ;
Fundstellen:
DAR 1983, 94

LG Itzehoe - Urteil vom 05.08.1983 (2 Ns 244/82 IV) - DRsp Nr. 1994/14799

LG Itzehoe, Urteil vom 05.08.1983 - Aktenzeichen 2 Ns 244/82 IV

DRsp Nr. 1994/14799

1. Ein Fahrlehrer verstößt nicht bereits gegen § 21 StVG (Duldung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis), wenn er zu dem mit einem Motorrad hinter ihm fahrenden Fahrschüler vorübergehend den unmittelbaren Anschluß (Sichtkontakt) verliert. 2. Dem Fahrlehrer kann nicht vorgeworfen werden, daß er nicht hinter, sondern vor dem auf einem Motorrad fahrenden Fahrschüler fährt.

Normenkette:

StVG § 21 ;
Fundstellen
DAR 1983, 94