LG Karlsruhe - Urteil vom 18.10.1984
5 S 168/84
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
VersR 1986, 351
ZfS 1986, 172

LG Karlsruhe - Urteil vom 18.10.1984 (5 S 168/84) - DRsp Nr. 1994/14816

LG Karlsruhe, Urteil vom 18.10.1984 - Aktenzeichen 5 S 168/84

DRsp Nr. 1994/14816

1. Auch bei einer Eigenreparatur besteht ein Anspruch auf Mietwagenkosten während der vom Sachverständigen festgesetzten Reparaturdauer. 2. Ein Abzug wegen des Alters und der gefahrenen km bei dem geschädigten Kfz ist nicht möglich. 3. Mietet der Kläger ein klassenmäßig größeres Fahrzeug an, so muß er sich die ersparten Eigenkosten anrechnen lassen.

Normenkette:

BGB § 249 ;
Fundstellen
VersR 1986, 351
ZfS 1986, 172