LG Kassel - Beschluß vom 09.06.1992 (3 Qs 156/92) - DRsp Nr. 1994/14831
LG Kassel, Beschluß vom 09.06.1992 - Aktenzeichen 3 Qs 156/92
DRsp Nr. 1994/14831
Ein Schaden, dessen Behebung Kosten verlangt, die mehr als das Eineinhalbfache der Sozialhilfe für einen alleinstehenden Erwachsenen verlangt, muß als "bedeutend" eingestuft werden.