LG Kassel - Beschluß vom 13.10.1980 (5 Qs 374/80) - DRsp Nr. 1994/14844
LG Kassel, Beschluß vom 13.10.1980 - Aktenzeichen 5 Qs 374/80
DRsp Nr. 1994/14844
Die Teilnahme an einem Kurs nach dem Modell "Mainz 77" ist grundsätzlich nicht geeignet, eine Abkürzung der Sperrfrist für die Wiedererteilung einer neuen Fahrerlaubnis zu rechtfertigen.