LG Kiel - Urteil vom 19.07.1995 (110 539/93) - DRsp Nr. 1996/4057
LG Kiel, Urteil vom 19.07.1995 - Aktenzeichen 110 539/93
DRsp Nr. 1996/4057
Wird dem Berechtigten die Nutzung seines Hausrates entzogen, kann er für diejenigen Teile des Hausrates, deren ständige Verfügbarkeit für seine eigenwirtschaftliche Lebenshaltung von zentraler Bedeutung ist, Ersatz des Nutzungsausfalls verlangen.