LG Kiel - Urteil vom 25.05.1981
1 O 50/80
Normen:
StVG §§ 7, 17 ;
Fundstellen:
VersR 1982, 275

LG Kiel - Urteil vom 25.05.1981 (1 O 50/80) - DRsp Nr. 1994/14867

LG Kiel, Urteil vom 25.05.1981 - Aktenzeichen 1 O 50/80

DRsp Nr. 1994/14867

1. Ein Kraftfahrer, der hinter einem anderen Fahrzeug herfährt, muß damit rechnen, daß nach dem Passieren einer Baustelle sich einzelne in den Reifen des vorausfahrenden Wagens haftengebliebene Steine usw. lösen und beim Emporschleudern sein Fahrzeug beschädigen. 2. Der Geschädigte hat sich auf diese Gefahr durch einen entsprechenden Sicherheitsabstand einzustellen. Bei Vernachlässigung dieser Pflicht hat er seinen Schaden allein zu tragen.

Normenkette:

StVG §§ 7, 17 ;
Fundstellen
VersR 1982, 275