LG Kleve - Urteil vom 30.04.1990
6 S 343/89
Normen:
VVG § 61 ;
Fundstellen:
r+s 1991, 45

LG Kleve - Urteil vom 30.04.1990 (6 S 343/89) - DRsp Nr. 1994/14873

LG Kleve, Urteil vom 30.04.1990 - Aktenzeichen 6 S 343/89

DRsp Nr. 1994/14873

Wer ein Kfz auf einem Parkplatz mit Gefälle abstellt, ohne einen Gang einzulegen oder die Handbremse zu betätigen, hat den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt, wenn das Kfz von dem Parkplatz herunterrollt und nach Überqueren der öffentlichen Straße mit dem Heck gegen eine Laterne prallt. Der Fahrer kann sich nicht damit entlasten, daß er in Eile war und sich beim Abstellen des Kfz schon ganz auf das Ausladen des Fahrzeugs konzentriert hat.

Normenkette:

VVG § 61 ;
Fundstellen
r+s 1991, 45