LG Koblenz - Urteil vom 26.04.1983
6 S 270/82
Normen:
BGB §§ 249, 254 ;
Fundstellen:
VersR 1984, 474

LG Koblenz - Urteil vom 26.04.1983 (6 S 270/82) - DRsp Nr. 1994/14893

LG Koblenz, Urteil vom 26.04.1983 - Aktenzeichen 6 S 270/82

DRsp Nr. 1994/14893

Kfz-Nutzungsausfallentschädigung kann im Fall der Instandsetzung des beschädigten Fahrzeugs nur für die notwendige Reparaturzeit verlangt werden. Dabei darf nicht auf die Dauer einer in Feierabendarbeit bewerkstelligten Eigenreparatur abgestellt werden; vielmehr kommt es auf die für Instandsetzung in einer Kfz-Werkstatt beanspruchte Zeit an.

Normenkette:

BGB §§ 249, 254 ;
Fundstellen
VersR 1984, 474