LG Koblenz - vom 20.02.1985 (5 O 94/84) - DRsp Nr. 1996/2115
LG Koblenz, vom 20.02.1985 - Aktenzeichen 5 O 94/84
DRsp Nr. 1996/2115
DM 6000 Schmerzensgeld für ein stumpfes Bauchtrauma mit einem Mesenterial-Wurzeleinriß, ferner für eine schwere Thoraxprellung, eine Unfallschock, eine Luxation des rechten Oberschenkelkopfes im Hüftgelenk mit Oberschenkel-Trümmerfraktur sowie für eine Mittelfußfraktur, eine schwere Schädelprellung und für tiefe und multiple Schnittwunden im Gesicht, den Verlust des linken oberen Schneide- sowie eines linken Eckzahnes und für diverse Platzwunden, Prellungen und Schürfungen. Tod 3 1/2 Monate nach dem Unfall.