LG Köln vom 10.02.1994
19 S 394/92
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
SP 1995, 78

LG Köln - 10.02.1994 (19 S 394/92) - DRsp Nr. 1995/9628

LG Köln, vom 10.02.1994 - Aktenzeichen 19 S 394/92

DRsp Nr. 1995/9628

1. Reparaturkosten, die den Wiederbeschaffungswert übersteigen, können innerhalb der 130 %-Grenze nur nach durchgeführter Reparatur verlangt werden; eine billige Notreparatur reicht nicht aus. 2. Höhere Restwerte können erzielt und müssen angerechnet werden, wenn für einen Aufkäufer, der mit gebrauchten Ersatzteilen reparieren will, der Kauf der Restwerte lohnend ist.

Normenkette:

BGB § 249 ;
Fundstellen
SP 1995, 78