LG Köln - Beschluß vom 26.02.1992 (105 Qs 139/92) - DRsp Nr. 1994/14924
LG Köln, Beschluß vom 26.02.1992 - Aktenzeichen 105 Qs 139/92
DRsp Nr. 1994/14924
Schutz des allgemeinen Freiheitsrechts und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebieten Bearbeitung mit Nachdruck und zügige Terminierung, wenn die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen ist und Einzelheiten zum Tatgeschehen wegen besonderer Problematik erst in der Hauptverhandlung zu klären sind.