LG Köln - Urteil vom 02.02.1999 (5 O 310/98) - DRsp Nr. 2000/1660
LG Köln, Urteil vom 02.02.1999 - Aktenzeichen 5 O 310/98
DRsp Nr. 2000/1660
Für seinen Vorwurf einer Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht durch versäumte oder unzureichende Kontrolle des Fahrbahnzustands kommt dem Geschädigten kein Anscheinsbeweis zugute.