LG Köln - Urteil vom 10.01.1992
1 S 365/90
Normen:
BGB § 683 ;
Fundstellen:
DAR 1992, 263
VersR 1993, 201

LG Köln - Urteil vom 10.01.1992 (1 S 365/90) - DRsp Nr. 1994/14927

LG Köln, Urteil vom 10.01.1992 - Aktenzeichen 1 S 365/90

DRsp Nr. 1994/14927

1. Die Unfallbeteiligung eines nur wenige Jahre alten Kindes indiziert bei der Kollision mit einem Pkw die dringende Gefahr lebensbedrohlicher Verletzungen. 2. Ein Rettungsflug mit dem Hubschrauber dient in einer solchen Situation nach der Lebensanschauung auch dem subjektiven Interesse des Vaters, einen umfassende ärztliche Versorgung seines Kindes zu befürworten. 3. Für den vom Vater zu erstattenden Aufwendungsersatz bleibt es ohne Belang, daß der Rettungsflug als solcher sich im nachhinein als objektiv nicht erforderlich erwies und ein Krankentransport mit dem Rettungswagen ausgereicht hätte.

Normenkette:

BGB § 683 ;
Fundstellen
DAR 1992, 263
VersR 1993, 201