LG Köln - Urteil vom 10.02.1982 (24 O 297/81) - DRsp Nr. 1994/14979
LG Köln, Urteil vom 10.02.1982 - Aktenzeichen 24 O 297/81
DRsp Nr. 1994/14979
Fahrzeugschäden, die dadurch entstehen, daß der Fahrer des versicherten Kfz bei dem Versuch, einem die Fahrbahn querenden Hasen auszuweichen, ins Schleudern gerät, werden von der Teilkaskoversicherung, sofern es zu keiner Berührung mit dem Tier kommt, nicht gedeckt.