LG Köln - Urteil vom 15.03.1984 (6 S 420/83) - DRsp Nr. 1994/14973
LG Köln, Urteil vom 15.03.1984 - Aktenzeichen 6 S 420/83
DRsp Nr. 1994/14973
Das Überfahren des Rotlichts einer aus der Entfernung gut einzusehenden Ampelanlage stellt auch dann ein grob fahrlässiges Verhalten des Fahrers dar, wenn er in den Kreuzungsbereich eingefahren ist, obwohl er zuvor mehrere Sekunden lang die Ampelstellung wegen Blendung durch die tiefstehende Sonne überhaupt nicht erkennen konnte.