LG Köln - Urteil vom 23.12.1992
24 O 55/92
Normen:
ARB § 4 Abs. 2a, § 15 Abs. 1c,; VVG § 6 Abs. 3 ;
Fundstellen:
r+s 1994, 102

LG Köln - Urteil vom 23.12.1992 (24 O 55/92) - DRsp Nr. 1995/3941

LG Köln, Urteil vom 23.12.1992 - Aktenzeichen 24 O 55/92

DRsp Nr. 1995/3941

1. Eine Deckungszusage ist i.S. eines deklaratorischen Anerkenntnisses verbindlich, wenn dem Versicherer im Zeitpunkt der Deckungszusage die wesentlichen Tatsachen bereits bekannt waren, die u.U. seine Leistungspflicht, z.B. wegen eines Risikoausschlusses oder einer Obliegenheitsverletzung des VersNehmers oder wegen fehlender Erfolgsaussicht, ausschließen oder beschränken. 2. Die Auskunftsobliegenheit des § 15 Abs. 1 c ARB entsteht nur bei einer entsprechenden Aufforderung des Versicherers. 3. Die Abstimmungsobliegenheit des § 15 Abs. 1 d cc ARB erstreckt sich auch auf eine gegen den VersNehmer erhobene Widerklage.

Normenkette:

ARB § 4 Abs. 2a, § 15 Abs. 1c,; VVG § 6 Abs. 3 ;
Fundstellen
r+s 1994, 102