Für die Reparatur des unfallbeschädigten Lkw war eine neue Außenhaut des Führerhauses erforderlich. Es wurde zunächst eine falsche geliefert. Da die richtige Außenhaut nicht geliefert wurde, montierte die Reparaturwerkstatt eine komplette neue Vorderwand samt Armaturenbrett.
Hinweis:
Zum vorliegend angesprochenen versicherungsrechtlichen Schadensbegriff vgl. auch LG Darmstadt (Urteil - 6 S 117/77 - 15.12.1977, in VersR 1979, 758)
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|