LG Limburg - 05.03.1999 (8 S 16/99) - DRsp Nr. 1999/10108
LG Limburg, vom 05.03.1999 - Aktenzeichen 8 S 16/99
DRsp Nr. 1999/10108
In Fällen, in denen in der Vernachlässigung der eigenen Schutzinteressen zugleich ein Verstoß gegen eine Rechtspflicht liegt, trifft den Geschädigten ein gewichtigerer Vorwurf.